wehret den Anfängen; Siedlungsgrenze ?

Auf Anfrage hat uns P. Bolliger folgenden  Kommentar zugestellt.

Formal gesehen wird die heute bestehende Siedlungsgrenze durch eine Einzonung Eichlirüti nicht verletzt, es würde sogar nur circa bis zur Hälfte der dortigen offiziellen Siedlungsgrenze eingezont.

In der Praxis jedoch würde natürlich durch eine erste Einzonung schon bald die nächste angestossen, sodass die heutige offizielle Siedlungsgrenze schon bald erreicht wäre – und dann ?   Dann kommt der Wunsch auf, die offizielle Siedlungsgrenze weiter auszudehnen, weil es in diesem Falle dannzumal keine Reserven mehr gäbe. „Salamitaktik“ heisst das. Daher meine ich (auch in Erwägung der übrigen Argumente): wehret den Anfängen.

Peter Bolliger

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